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ASM - Absicherungsmaßnahme
18.04.2025 um 06:44 Uhr
L3178 Waldhaus Hausen - K888 Richtung Alsberg
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TH - Technische Hilfeleistung
17.04.2025 um 15:18 Uhr
Hausen
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VH - Voraushelfer-Einsatz
17.04.2025 um 14:25 Uhr
Hausen
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BE - Brandeinsatz
17.04.2025 um 03:17 Uhr
Schlüchtern-Kressenbach (Bornkresseweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
16.04.2025 um 03:57 Uhr
Ahl
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Infos fuer Einsatzkraefte FF BSS intern 2022 001

Stadt BSS Feuerwehr Satzung 2021 2024 002

FF BSS Voraushelfer 2024 002

FF BSS PSNV E 2024 002

FF BSS E Mail Verteiler 2024 001

FF BSS Termine Kleiderkammer 2024 001

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HFLUe GABC Uebung 2025 2025 012

Weitere Infos zur GABC-HFLÜ 2025

______________________

FF BSS Termine AGT Unterweisung 2025 001
Fr., 7. Februar 2025, 19:30 Uhr 
Feuerwehrhaus Salmünster
Mi., 19. Februar 2025, 20:00 Uhr
Feuerwehrhaus Bad Soden

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FF BSS Termine UVV Unterweisung 2025 001
Fr., 21. März 2025, 19:30 Uhr 
Feuerwehrhaus Salmünster
Mi., 26. März 2025, 20:00 Uhr
Feuerwehrhaus Bad Soden

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Einweisung CO Gaswarngeraet 2025 025

Neue CO-Gaswarngeräte ab 2025

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Inhalte_-_Brger-Info_-_HauptseiteAchtung_Buerger-InfosMach_mich_an_die_DeckeRauchmelder kosten wenig – bringen viel!  - Rauchmelderpflicht seit 1.1.2015


Was hält Sie eigentlich davon ab, Rauchmelder in Ihre Wohnung zu hängen? Zu teuer? Zu kompliziert? Nutzlos? – Alles Quatsch. Wir haben hier die wichtigsten Infos für Sie!

Übrigens: Rauchwarnmelder sind seit Ende 2014 Pflicht in jeder Wohnung! Informieren Sie sich jetzt!

Informieren Sie sich jetzt: www.rauchmelder-lebensretter.de  

Video online auf youtube!

https://www.youtube.com/watch?v=t8CU00t31hw

https://www.youtube.com/watch?v=PvQmSTHpat0

https://youtu.be/HcHrVM_PNTI

 

Warum brauche ich einen Rauchmelder?

 Niemand mag es sich vorstellen: Ein Brand in den eigenen vier Wänden. Dennoch ist diese Gefahr gegeben, es brennt in Deutschland rund 200.000 Mal*. Nicht nur die meisten Unfälle passieren - wie man sagt - zuhause, sondern auch 70 Prozent* der Brandopfer (600 Menschen* sterben jährlich in Deutschland bei Bränden) gibt es in der eigenen Wohnung/im eigenen Haus.  Neben vielen baulichen Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen mit brennbaren Materialen, Elektrik, Heizkörper etc. gibt es ein recht einfaches Mittel, um zu überleben, falls es tatsächlich einmal brennt: Rauchmelder!

Besonders nachts ist die Gefahr besonders groß, zu schaden zu kommen. Brände werden dann meist erst spät entdeckt und - das ist das fatale - im Schlaf ist der Geruchssinn quasi so gut wie "ausgeschaltet". Man selbst bemerkt den Brandrauch während des Schlafes also nicht. Durch den giftigen Brandrauch und die Verdrängung des Sauerstoffes wird man zunächst bewusstlos und erstickt. 95 Prozent* der bei einem Brand verunglückten Menschen sterben infolge einer Rauchvergiftung.

Rauchmelder an den richtigen Stellen im Haus (z.B. Hausflur, Treppenhaus, vor dem Schlafzimmer) schlagen sofort lautstark Alarm und wecken Sie, wenn es Gefahr gibt. So können sie sich rechtzeitig selbst retten und die Feuerwehr alarmieren (Notruf: 112).

 

Ist das nicht zu teuer und zu aufwändig?

 

Zugegeben: Nichtstun ist einfacher und billiger. Im Brandfall kann Sie das aber teuer zu stehen kommen: Was ist Ihnen ihr Leben wert? Das soll nicht klingen wie die Einleitung einer Verkaufsveranstaltung (übrigens: Die Feuerwehr ist nicht an den Herstellerfirmen beteiligt oder bekommt Provision ...) und auch nicht nach Einschüchterung. Fakt ist, dass es brauchbare Rauchmelder schon ab 10 Euro im Fachhandel (Baumärkte, etc.) gibt, siehe dazu Stiftung Warentest.

Zu aufwändig? Die Installation ist meist denkbar einfach: An die Decke schrauben oder kleben, fertig. Batteriewechsel nicht vergessen (die meisten Geräte machen sich ca. 30 Tage, bevor sie wieder frische Energie brauchen, bemerkbar).

 

Wie funktionieren eigentlich Rauchmelder?


Die handelsüblichen Rauchmelder für den Privatbereich funktionieren auf einem optischen Prinzip (oder auch photoelektrisch) und werden unabhängig vom Stromkreis (-> Batterien, 9 Volt) betrieben. 

Optischer Rauchmelder: Im Normalzustand werden in einer Messkammer regelmäßig Lichtstrahlen (LED) gesendet, die bei einer verrauchten Messkammer zu einer Fotolinse abgelenkt werden und dadurch Alarm auslösen.

Lasermelder: Statt einer Leuchtdiode (LED) wie beim optischen Rauchmelder, wird hier eine Laserdiode verwendet. Dieser Rauchmelder ist genauer und schlägt noch früher an.

Weitere Rauchmelder (z.B. Ionisationsrauchmelder) sind für den privaten Gebrauch nicht zulässig oder nicht geeignet.

 

 

Gesetzliche Regelung in Hessen (seit 2005, überarbeitet 2011)

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für  bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

*Quelle: Forum Brandrauchprävention in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

 

Autor:

Frank L. Seidl (Feuerwehr Ahl / Salmünster) 
Brandmeister 

Erstellt: 25.09.2011

www.rauchmelder-lebensretter.de

http://www.test.de/themen/haus-garten/test/Rauchmelder-Rechtzeitig-aufwachen-1063379-1063727/

 

Vorschau

 

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