Mit Allgemeinverfügung vom 15. November 2016 - gültig ab dem Tag der Bekanntgabe -, veröffentlicht am 19. November 2016 u.a. in den Kinzigtal-Nachrichten, hat der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Dr. Zimmer) bestimmt, dass Geflügel in bestimmten Gebieten an Flußläufen und am Stausee Ahl zuzeit nur in geschlossenen Ställen oder entsprechenden Schutzvorrichtungen gehalten werden dürfen. Davon sind auch Teile Bad Soden-Salmünsters betroffen, u.a. das Unterdorf Ahls (unterhalb der Leipziger Straße / K987, ehemalige B40).
Grund dafür ist die Gefahr der Ausbreitung des Virus der Geflügelpest Subtyp H5N8 (hochpathogen). Mehr Informationen in der Allgemeinverfügung und beim Main-Kinzig-Kreis.
Wir bitten um Beachtung.
Den Einsatzkräften und Führungskräften zur Information und entsprechendem Schutz.