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Sperrungen

(keine Gewähr auf Aktualität & Vollständigkeit) 

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Feuerwehr fördern 2022 001

FF BSS Letzte Einsaetze 2021 002

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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Verkehrsabsicherung 2014 001Die Aufgabe der Feuerwehr ist es nicht, den Verkehr zu leiten. Daraus hat sich zwischenzeitlich die Unklarheit ergeben, ob richtungsweisende Warneinrichtungen wie Blinklichter in bestimmte Richtungen oder Richtungspfeile im Einsatz genutzt werden dürfen. Am 15. Februar 2017 hat der Kreis wurde nun einen Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 30. Januar 2017 weitergeleitet, der dies nun eindeutig regelt und erlaubt.

Verkehrssicherheit 2017 003Danach ist es Aufgabe der Feuerwehren nach § 6 I des Hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter durchzuführen. Genauer heißt es, dass "die Feuerwehr im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden" haben (Legaldefinition von Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

Hieraus hat der Erlassgeber die Verpflichtung und Ermächtigung geleitet, zur Gefahrenabwehr der beschriebenen Schutzgüter entsprechende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor und bei Unfällen im Straßenverkehr und bei Schadensereignissen an/auf Straßen zu ergreifen. Bis zur Übernahme durch die Polizei (!) dürfen / müssen die Feuerwehren nun eine vorläufige Absicherung aufbauen, die ein Hineinfahren in die Einsatzstelle verhindert.

Als wirksame Mittel sind Vorwarneinrichtungen wie Leuchtpfeile, faltbare Absperrtafeln mit Blinkpfeilen oder Verkehrssicherungsanhänger nach pflichtgemäßem Ermessen einsetzbar.

Konkret heißt das für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster, dass wir zur Absicherungen auf Straßen und der Autobahn

  • die Heckwarneinrichtungen - auch mit richtungsweisendem Blinken - auf Einsatzfahrzeugen (wie bspw. auf GW-L FF Bad Soden, MTW FF Ahl).
  • den Verkehrssicherungsanhänger (VSA) der FF Salmünster  

nach pflichtgemäßem Ermessen (d.h. nicht aus Spaß und nicht zur falschen Richtung) nutzen dürfen und sollen.

Oelspur 2013 003Oelspur 2012 002