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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

FF BSS Feuerwehrsatzung KopfDer Vorstand der Jugendfeuerwehren im Unterverband Schlüchtern sorgte im Vorfeld des Unterverbandswettbewerbes für Klarheit bezüglich der Altersgrenze in der Jugendfeuerwehr. In den vergangenen Jahren führte es immer wieder zu Problemen und Ärger. Mit Vorlage der sogenannten "17er"-Regelungen, die in allen vier kommunalen Feuerwehrsatzungen im Unterverband verankert wurden und mit der Kommunikation der Regelungen, sollte das große Fragezeichen und Unwetterpotential final geklärt sein.

Dieser Artikel dient der Klarheit, damit keine unnötige Energie auf Rätseln und Streiten verwendet wird, die sinnvoller in der aktiven Kinder- und Jugendarbeit aufgehoben ist :-) sowie zur Dokumentation, d.h. zum Nachschlagen bei Unklarheit über Regelung und Zustandekommen. 

Übersicht: Die aktuelle Regelung in den FEUERWEHRSATZUNGEN

In den letzten Jahren wurden alle Feuerwehr-Satzungen im Unterverband Schlüchtern geändert, zuletzt relativ kurzfristig die Feuerwehrsatzung in Bad Soden-Salmünster. Dem Vorstand der Jugendfeuerwehren im Unterverband Schlüchtern liegen diese vor (auch auf den jeweilgen kommunalen Homepages zum Download) und wurden geprüft. Danach gibt es folgende Altersregelungen (Beginn 10 Jahre ist und war klar) nach den §§ 10 der örtlichen Feuerwehrsatzungen:

 

Stadt Bad Soden-Salmünster
JF-Zeit endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres
(also vor dem 18. Geburtstag)
Diejenige/Derjenige darf dann aber nicht schon in die Einsatzabteilung aufgenommen worden sein!

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Stadt Steinau a.d.Str.
JF-Zeit - kein Enddatum mehr
in § 10, d.h. 17-Jährige können noch - ohne Antrag, o.ä. - Mitglied der JF bleiben.
Diejenige/Derjenige darf dann aber nicht schon in die Einsatzabteilung aufgenommen worden sein!

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Stadt Schlüchtern
JF-Zeit kann auf Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(also bis vor dem 18. Geburtstag) verlängert werden,
Genehmigung des Wehrführers nötig --> Genehmigung für 17-Jährige ist bei Wettbewerben vorzulegen!

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Gemeinde Sinntal
JF-Zeit kann auf Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (also bis vor dem 18. Geburtstag) verlängert werden,
Genehmigung nötig --> Genehmigung für 17-Jährige ist bei Wettbewerben vorzulegen!

  

 

Das Zustandekommen

Manchmal ist es nicht ganz so leicht. Während im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) das Eintrittsdatum in die Jugendfeuerwehr klar geregelt ist (§ 8 (1) HBKG - ab Vollendung des 10. Lebensjahres = ab dem 10. Geburtstag), ist das Austrittsdatum aus der Jugendfeuerwehr offen gelassen. Lediglich das mögliche Eintrittsdatum in die Einsatzabteilung ist in § 10 (2) HBKG benannt. Danach dürfen nur Personen in den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst (Einsatzabteilung) aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben (= ab dem 17. Geburtstag). Spätestens mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung (man kann nur in einer Abteilung sein!), endet die JF-Zeit. Oft macht es natürlich auch Sinn, dies etwas flexibel von Person zu Person im Einzelfall zu betrachten.

Die Feuerwehrsatzungen auf Stadt- und Gemeindeebene regeln dies aber genauer. Diese Regelung wurde aus der Mustersatzung übernommen und besagte den vier Kommunen im Unterverband Schlüchtern einheitlich in § 10 (2) :

"Die Jugendfeuerwehr STADT/GEMEINDE ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 4 entsprechend."

Um die notwendige Flexibilität zu bewahren, die sich bspw. aus der persönlichen Entwicklung, möglichen Beschränkungen, den eigenen Interessen o.ä. des Jugendlichen ergaben, wurde das Austrittsende zwischen Vollendung des 17. und Vollendung des 18. Lebensjahres "immer" entsprechend bedarfsorientiert und praxisnah gehandhabt. Dies entsprach aber nicht der kommunalen Satzung und führte vor ein paar Jahren bereits auf Kreisebene zu Problemen, zuletzt auch wieder im Jahr 2018 beim Unterverbandswettbewerb im UV Schlüchtern, als Mannschaften aus Bad Soden-Salmünster ohne Teilnahme abreisten, da sie auch Jugendliche über 17 dabei hatten, die laut zu der Zeit gültigen Feuerwehrsatzung nicht mehr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein durften.

In der Folge hieraus wurden die Feuerwehrsatzungen in § 10 in den vier Städten/Gemeinden des Unterverbandes Schlüchtern angepasst:

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Feuerwehrsatzung Stadt Bad Soden-Salmünster 

Änderung vom 18.06.2018:

§ 10 Abs. 2:

Die Jugendfeuerwehr Bad Soden-Salmünster ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.

Im Falle der Aufnahme in die Einsatzabteilung (§ 5 Abs. 2) vor Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr zu diesem Zeitpunkt.

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Feuerwehrsatzung Stadt Steinau a.d.Str.

Änderung vom 12.05.2015:

§ 10 Abs. 2:

Die Jugendfeuerwehr Steinau an der Straße ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.  

Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.

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Feuerwehrsatzung Stadt Schlüchtern

Änderung vom 16.03.2015:

§ 10 Abs. 2:

Die Jugendfeuerwehr Schlüchtern ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Auf Antrag kann die Zugehörigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verlängert werden. Hierrüber entscheidet der Wehrführer / die Wehrführerin.

Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.

Sie gestaltet ihre Aktivitäten als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

 

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Feuerwehrsatzung Gemeinde Sinntal

Änderung vom 24.11.2014:

§ 10 Abs. 2:

Die Jugendfeuerwehr Sinntal ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Auf Antrag kann die Zugehörigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verlängert werden.

Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.

Sie gestaltet ihre Aktivitäten als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Wir empfehlen, die aktuelle Feuerwehrsatzung der eigenen Gemeinde / Stadt mitzunehmen (beim Unterverbandswettbewerb nicht notwendig, liegen vor und sind geprüft!).
Für die Jugendfeuerwehren aus dem Gemeindegebiet Sinntal und dem Stadtgebiet Schlüchtern sind zudem die Genehmigungen für die 17-Jährigen mitzuführen und vorzulegen.

Die Jugendfeuerwehren aus Bad Soden-Salmünster haben die aktuelle Feuerwehrsatzung 2018 in Papierform ausgehändigt und per E-Mail digital zugesandt bekommen.