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(keine Gewähr auf Aktualität & Vollständigkeit) 

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FF BSS Letzte Einsaetze 2021 002

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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Der Kreisbrandinspektor des Main-Kinzig-Kreises hat die Einschätzung des zuständigen Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur aktuellen Waldbrandgefahrenlage in Hessen (Datenbasis DWD 24. Juli 2019) weitergegeben: 

Angesichts der aktuellen „Hitzewelle“ nachfolgend eine kurze Einschätzung zur aktuellen Waldbrandgefahr (Datenbasis DWD 24.7.2019) sowie zum bisherigen Brandgeschehen in Hessen zu Ihrer Information:

Aktuell herrscht in Hessen verbreitet mittlere (insbesondere Nordhessen) bis hohe Waldbrandgefahr.

Bis einschließlich Freitag wird diese Gefahrenlage anhalten. Die Bereiche mit hoher Waldbrandgefahr werden sich noch ausweiten und in Südhessen kann es vorübergehend und lokal auch zu sehr hoher Waldbrandgefahr kommen.

- Zum Wochenende werden leicht zurückgehende Temperaturen und gewittrige Regenfälle aus Südwest erwartet. Die genaue Entwicklung ist noch offen.

Tendenziell wird in Hessen anschließend mit geringer bis mittlerer Waldbrandgefahr gerechnet. Vorübergehende, lokale Abweichungen sind allerdings möglich.

Die Ausrufung einer der beiden Hessischen Alarmstufen ist somit aktuell noch nicht erforderlich.

Ob der angekündigte „Wetterwechsel“ sich für einen längeren Zeitraum einstellt und wie intensiv alle Landesteile Hessens davon betroffen sein werden, ist momentan noch nicht abschätzbar.

Sollte sich eine erhebliche Änderung der Wetter- bzw. Gefahrenprognose ergeben, erfolgt kurzfristig eine aktualisierte Information.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen auch ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen nach wie vor weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich sein können (§ 16 HWaldG). Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.

Nach vorliegenden Informationen kam es in Hessen bislang zu rund 60 Waldbränden mit einer Schadfläche von etwa 18 Hektar. Eine auffällige Zunahme des Waldbrandgeschehens ist aktuell noch nicht festzustellen