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(keine Gewähr auf Aktualität & Vollständigkeit) 

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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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03.04.2024 um 20:02 Uhr
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Stadt Bad Soden-Salmünster
Bürgermeister Dominik Brasch

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus - Anordnung für die Feuerwehr vom 13. März 2020

2020-03-13 Stadt BSS - Bürgermeister - Maßnahmen - Anordnung für die Feuerwehr 

Zusammenfassung:

Artikel wurde mindestens 770 Mal aufgerufen.

- laut aktueller Anordnung Sozialministerium: Veranstaltungen über 1.000 Personen sind zu untersagen

- Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises vom 13.03.2020: Veranstaltungen ab 300 Personen im Innenbereich zu untersagen;
  Veranstaltungen mit Teilnahme von Risikogruppen kritisch auf ihre Notwendigkeit prüfen

Für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster ist festzustellen:

- für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr stellt die Feuerwehr ein maßgebliche Einrichtung dar

- aus diesem Grund sollen Maßnahmen ergriffen werden, "welche die Verbreitung des Coronavirus im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr bremst bzw. das Risiko reduziert, dass eine größere Anzahl von Einsatzkräften aufgrund des Virus nicht zur Verfügung steht (z.B. aufgrund Infektion oder Quarantäne)

- wesentlicher Puntk dabei: größere Menschenversammlungen in unserem Zuständigkeitsbereich vermeiden -> insbesondere in den Einrichtungen / Gebäuden der Freiwilligen Feuerwehr umzusetzen

 

ANORDNUNG des Bürgermeisters der Stadt Bad Soden-Salmünster vom 13.03.2020:

"Es wird daher angeordnet, dass in den Feuerwehrgerätehäusern bis auf weiteres keine Versammlungen / Veranstaltungen (z.B. auch Jubiläumsfeiern, Geburtstagsfeiern von Vereinsmitgliedern) stattfinden dürfen, wenn eine Personenzahl von max. 50 Personen überschritten wird.

Die Notwendigkeit aller weiteren Veranstaltungen ist darüber hinaus zu hinterfragen und auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Je nach Lageentwicklung behalte ich mir kurzfristige Änderungen und weitere Einschränkungen vor.

Übungen und erforderliche Arbeiten zum Erhalt der Einsatzbereitschaft sollen auch weiterhin durchgeführt werden. Die Hygieneregeln im Umgang miteinander sind zu beachten und erkrankte Kameradinnen und Kameraden haben von Veranstaltungen zum Schutz aller fernzubleiben."