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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

UVV 2020 001Die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster darf mit Wirkung vom 15. Juni 2020 ihren Übungsbetrieb unter bestimmten Regeln wieder aufnehmen. Nach der neuen städtischen Dienstanweisung des Bürgermeisters Dominik Brasch und Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde dürfen sich die Einsatzkräfte in den Feuerwehren in Bad Soden-Salmünster seit dem 15. Juni 2020 wieder in Ausbildungs-Staffeln (6 Personen) zu Übungen und Unterrichten treffen. Auf die Hygiene und Abstandsregelungen ist zu achten und bei Unterschreiten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Am Montagabend, 15. Juni 2020 fand eine Online-Konferenz zur Unfallverhütung (jährliche Pflichtunterweisung) statt. In dieser erläuterte Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde die Gefahren durch das Corona-Virus und mögliche Schutzmaßnahmen. Außerdem ging er auf die Dienstanweisung ein und stellte diese vor. An der Online-Veranstaltung nahmen über 60 Einsatzkräfte aus den Feuerwehren Ahl, Alsberg und Bad Soden teil. Mitglieder aus einer Familie konnten sich gemeinsam einloggen und Einsatzkräfte ohne funktionierender Onlineverbindung durften sich in kleiner Gruppe und mit entsprechendem Abstand im Feuerwehrhaus per Beamer zuschalten.

Durchgegangen wurde nochmals die Staffelbesetzung für Löschgruppenfahrzeuge (TSF dürfen auch mit 1:5 besetzt werden), der Mund-Nasen-Schutz bei zu geringem Abstand und Hygienemaßnahmen. Dabei stellte die Stadtverwaltung beispielsweise nochmals einfache Mund-Nasen-Masken, Haut- und Flächendesinfektion und Schutzbrillen zur Verfügung. Kann der Abstand von 1,5 m beim Umkleiden (im Einsatzfall muss das ja schnell und zeitgleich geschehen) nicht eingehalten werden, soll ebenso wie im Fahrzeug ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ebenfalls soll die persönliche Schutzausrüstung während im Fahrzeug getragen werden (der Fahrer braucht keine Handschuhe zu tragen).

Die jährliche Pflichtunterweisung findet in mehreren Terminen aufgeteilt statt, diesmal ausschließlich online. Bereits in der letzten Woche gab es die erste Online-Konferenz dazu und in der Folgewoche findet noch eine weitere statt.

Zur Dienstanweisung, die mit Kreis, Gesundheitsamt und nach den Landesregularien abgestimmt wurde.

UVV 2020 001

Online jeder für sich und einzelne ohne Anschluss per Beamer mit Abstand im Feuerwehrhaus lauschten den Worten des Stadtbrandinspektors:

UVV 2020 002

UVV 2020 003