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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Donnerstag, 6. August 2020 die zweithöchste Alarmstufe (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung ausgelöst. Das hat das Umweltministerium in einer Pressemitteilung kundgetan:

   Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Presseinformation

 

Wiesbaden, 06. August 2020

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

 

Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus

 

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Ein vorübergehender Rückgang der Temperaturen und lokale, geringe Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn haben zu keiner Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Der gesamte Juli brachte für Hessen nur rund 1/3 der durchschnittlichen Niederschläge. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Das Ministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

 

Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

 

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wald/waldbrandgefahr

 

Zu veranlassende Maßnahmen bei Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr):

- Sicherstellen der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)

- Information der Bevölkerung

- verstärkte Überwachung der Waldgebiete

- Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen und Katastrophenschutzbehörden

- Information der nicht betreuten Forstbetriebe über 100 ha

- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang nach § 8 Abs. 2 HWaldG

- Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel

 

Zu veranlassende Maßnahmen bei Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr):

- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen im Wald und in gefährlicher Nähe zum Wald nach § 8 Abs. 2 HWaldG

- Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften

- Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit den Brandschutzdienststellen und Katastrophenschutzbehörden

- Sperrung von Waldflächen und Wegen nach § 16 Abs. 3 HWaldG