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Corona Virus 2020 010Die ab 2. November 2020 bundesweit geltenden verschärften Corona-Regelungen aufgrund der gestiegenen Zahlen (Inzidenz Main-Kinzig-Kreis am 3.11.2020 von 152) machten auch eine Prüfung der bisherigen Regelungen für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster erforderlich. Diese wurden geprüft und mit dem Kreis abgestimmt und sind aufgrund des Hygienekonzeptes und die gute Diszipin vorausgesetzt, weiterhin so gültig und Übungsdienste damit weiter durchführbar.

In der virtuellen Wehrführer-Ausschusssitzung am Dienstagabend, 3. November 2020 wurde die neue Dienstanweisung der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Feuerwehr (Dienstanweisung 2020-3, gültig ab 4.11.2020) besprochen.

Wichtig: Der Übungsdienst für Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr kann - unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen (s. Dienstanweisungen 2020-1 vom 15.06.2020, Dienstanweisung 2020-2 vom 01.09.2020) plus das Gebot des durchgängigen Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Feuerwehrhaus (öffentliches Gebäude) - vorerst weitergeführt werden.

Den einzelnen Ortsteil-Feuerwehren ist freigestellt, ob sie den Übungsbetrieb temporär aussetzen, vermehrt auf Online-Veranstaltungen umstellen oder - unter den genannten Bedingungen - den Übungsdienst vor Ort in Übungsstaffeln durchführt. Auch den einzelnen Einsatzkräften bzw. JF-/KF-Mitgliedern ist die Teilnahme freigestellt.

Von den Übungsdiensten waren bisher die Übungen unter Atemschutz ausgeschlossen. In der neuen Dienstanweisung 2020-3, gültig ab 4.11.2020, wurde nun auch aufgenommen, dass generell auch Atemschutz-Übungen stattfinden können. Dies wurde schon längere Zeit vorbereitet und ist - durch das vorgelegte Hygienekonzept - gilt insbesondere auch für die Zeit nach den engsten Einschränkungen. Hintergrund ist, dass die vom Kreis organisierten Streckendurchgänge (Belastungsübungen in den Atemschutzstrecken Hanau und Langenselbold) zurzeit nicht stattfinden können und anschließend die Termine rar bzw. überlaufen sein werden. Daher ist die Standortausbildung umso wichtiger und wird generell erlaubt. 

Übungsdienste der Feuerwehr sind deshalb auch zurzeit in Ordnung, weil es sich nicht um normale Vereinsaktivitäten (anders als z.B. Vorstandssitzungen) handelt, sondern Übungsdienste die Einsatzbereitschaft der systemrelevanten Feuerwehr sicherstellt und ein fundiertes, abgenommenes Hygienekonzept hierfür vorliegt. Bei der Kinder- und Jugendarbeit gilt dies analog als Vorbereitung auf die Einsatzabteilung und um sicherzustellen, dass es durch lange Übungspausen - wie im Sommer - keinen Verlust an Mitgliedern der Nachwuchsabteilung gibt. Insgesamt ist bei den Diensten nicht nur auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln (z.B. Staffeln, Maximalbesetzung 6 Personen im Fahrzeug, Maskenpflicht im Fahrzeug und Feuerwehrhaus, Abstand 1,5, ansonsten Maske etc.), zu achten, sondern auch auf die einsatzrelevanten Inhalte. Kameradschaftsabende und allgemeine Jugendarbeit müssen daher derzeit entfallen.  

Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Dienstbucheinträge in Florix bei allen Diensten zeitnah erfolgen müssen, um erforderlichenfalls Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können. Außerdem benötigen Minderjährige eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die ebenfalls in Florix abzulegen ist.

Die Regelungen sind mit dem Kreisbrandinspektor und dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt und konform.

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