Die Dienstanweisung 2020-1 (gültig ab 15.06.2020) regelt den Dienstbetrieb für Einsätze und Übungen der Einsatzabteilung.
Die Dienstanweisung 2020-2 (gültig ab 01.09.2020) erlaubt den Dienstbetrieb der Kinder- und Jugendfeuerwehren.
Die Dienstanweisung 2020-3 (gültig ab 04.11.2020) stellt die generellen Bedingungen für Atemschutzübungen dar.
Seit 22. Oktober 2020 gilt durch Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, d.h. jetzt auch durchgängig in Feuerwehrhäusern.
Hier die wichtigsten Regelungen noch einmal zusammengefasst:
- Abstand halten (mind. 1,5 m)
- Maskenpflicht im Fahrzeug, in Kontakt mit anderen und untereinander bei Abstand geringer 1,5 m
- Maskenpflicht durchgängig im Feuerwehrhaus (öffentliches Gebäude) - NEU SEIT 22.10.2020
- Hygienemaßnahmen (Hände gründlich reinigen, Kontaktflächen desinfizieren, Lüften von Räumen)
- Maximalbesetzung von 1:5 bei Staffel- und Gruppenfahrzeuge (MNS, PSA zu tragen, Maschinist auch ohne Handschuhe mgl.)
- Übungsbetrieb Einsatzabteilung erlaubt (einsatzrelevante Inhalte, keine Kameradschaftsabende o.ä., s. Bedingungen) - NEU SEIT 04.11.2020 - auch generell für Atemschutzübungen freigegeben
- Übungsbetrieb Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr erlaubt (Vorbereitung Einsatzabteilung, Sicherstellen Nachwuchsarbeit, keine allgemeine Jugendarbeit, s. Bedingungen)
- KF / JF: Einverständnis der Eltern muss vorliegen (in Florix zu hinterlegen)
- Florix-Einträge sollen zeitnah erfolgen (Nachverfolgung)
Erläuterungen siehe Dienstanweisungen und weitere Artikel.
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