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Logo MKK 2020 002Seit einigen Wochen grasiert wieder die Geflügelpest im Land (Pressemitteilung Hess. Umweltministerium vom 11. Dezember 2020), auch in Hessen (Ober-Mooser Teich, Vogelsbergkreis). Ende letzter Woche wurde der Ausbruch der klassischen Geflügelpest (Erreger H5N8) in einer Geflügelhaltung in Freiensteinau (Vogelsbergkreis) amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises macht in einer Pressemitteilung am Montag, 11. Januar 2021 auf Auswirkungen dieser Tierseuche für den Main-Kinzig-Kreis aufmerksam. Es wurden zwei Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb gebildet, ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet. Teile Bad Soden-Salmünsters sind im Beobachtungsgebiet.

Zum Beobachtungsgebiet zählen in Bad Soden-Salmünster die Stadtteile Kerbersdorf sowie teilweise Katholisch-Willenroth (nördlich der L 3196) und Eckardroth (nördlich der L 3196). Von Steinau-Marborn sind die Bereiche nördlich der Bahnstrecke Gelnhausen - Fulda Beobachtungsgebiet, also am Ahler Stausee die andere Bahnseite (Bereich ab Bahnunterführung Richtung Rimbachfarm).

Die Risikobewertung vom 7. Januar 2021 sieht das Risiko des Eintrags aggressiver Geflügelpestviren aus der Wildvogelpopulation als hoch an. Der Kontakt von Geflügelhaltern zu Wildvögeln ist maximal einzuschränken, die Aufstallung wird insbesonderen in der Nähe von offenen Wasserflächen (regelmäßige Anflugstelle von Wildvögel wie Enten und Gänse) vorsorglich geraten.

Allgemeinverfügung des MKK vom 08.01.2021

Bei Einsätzen bei Geflügelbeständen ist auf Schutzmaßnahmen zu achten, um ein Verschleppen der Tierseuche zu verhindern. Generell ist laut Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz vom 11. Dezember 2020 beim Fund von toten Wildvögeln auf folgendes zu achten:

Funde von toten Wasservögeln (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Bindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, telefonisch unter 06051-8515510 sowie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.