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F BMA 2018 010Oft hört man, dass die Feuerwehr zu einem Brandmeldealarm ausgerückt sind und es "wieder mal" nur ein Fehlalarm war.  Auch wenn tatsächlich die Mehrzahl der Brandmeldeeinsätzen sogenannte "Fehlalarme" sind, so sind sie in mehrfacher Hinsicht nicht umsonst. Brandmeldeanlagen, ebenso wie Rauchmelder, dienen dazu, Gefahren schnell zu erfassen und per Alarm zu warnen. Wenn sie auslösen, kann eine echte Gefahr vorliegen, eine vermeintliche Gefahr oder ein technischer Defekt oder ärgerlicherweise eine mutwillige Auslösung ohne Grund. Wir haben hier mal ein paar Erklärungen auf die meisten Fragen und "Anmerkungen", die wir bei Einsätzen oder sonst so zu hören bekommen, zusammengefasst:

Archivfoto BMA

Welche Melder gibt es denn so?
Es gibt verschiedene Brandrauchmelder. Viele sind optisch und reagieren auf Rauch, d.h. wenn die "Sichtverbindung" im Gerät durch Rauch (o.ä., wie Dampf, Nebel, Aerosole etc., was unter Umständen einen Alarm ohne eigentliche Gefahr auslösen kann) unterbrochen wird. Das ist bei den sogenannten "Heimrauchmeldern" nicht anders. Darüber hinaus gibt es andere Melderarten, die nicht auf Optik, sondern bspw. auf Hitze reagieren.

Wie funktioniert das eigentlich mit den Brandmeldeanlagen?
In einigen Einrichtungen und Betrieben sind die Melder in sogenannte Meldergruppen nach Bereichen / Brandabschnitten zusammengefasst. Das gibt schnell einen Überblick über die Lage der ausgelösten Melder über ein Anzeigetableau und entsprechende "Laufkarten" für die Feuerwehr und ermöglicht ein gezieltes Räumen von betroffenen Gebäudeteilen oder gefährdeten Gebäudeabschnitten. Die Melder laufen in einer Brandmeldeanlage gesteuert, die u.U. direkt auf die Feuerwehr (hier: Leitstelle) aufgeschaltet sind. D.h. löst ein Melder dieser Brandmeldeanlage (BMA) aus, so wird nicht nur ein Alarm im Gebäude akustisch unüberhörbar ausgelöst, sondern der Alarm wird automatisch auch an die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises (Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises) übermittelt und die entsprechende Feuerwehr alarmiert.

Warum kommt die Feuerwehr auch, wenn bereits ein "Fehlalarm" gemeldet wurde?
Der Vorgang der Alarmierungskette geschieht innerhalb weniger Augenblicke, d.h. wenn ein Verfügungsberechtigter aus dem Objekt die Leitstelle anruft, um mitzuteilen, dass es am Staub der Bohrmaschine lag, sind die Einsatzkräfte der Feuerwehr schon alarmiert und aktiv. Da ja nicht auszuschließen ist, dass es im Gebäude gleichzeitig noch einen echten Alarm an anderer Stelle gab oder beim Schweißen nicht doch ein Funkenflug unter der Isolierung einen noch nicht sichtbaren Schwelbrand verursacht hat, fährt die Feuerwehr zur Kontrolle in jedem Fall durch. Dennoch sind Rückmeldungen aus dem Objekt ("vermutlich Staubentwicklung bei Bauarbeiten") , ebenso bei bestätigtem Feuer ("dunkler Rauch aus einem Zimmer", "Flammen schlagen aus Fenster"), immer sinnvoll. Diese werden den anfahrenden Einsatzkräften schon über Funk mitgeteilt und können zu ersten taktischen Maßnahmen des Einsatzleiters führen, bspw. schon jetzt Kräfte nachzualarmieren.     

Ja, alles schön und gut, aber warum schaltet die Feuerwehr nicht zuerst diesen ohrenbetörenden Lärm aus?
Das akkustische Signal dient dazu, die Menschen im Gebäude zu warnen und ihnen dadurch die Gelegenheit zu geben, sich frühzeitig, bspw. noch bevor ein möglicher Fluchtweg verraucht und damit versperrt ist, in Sicherheit zu bringen. Der akkustische Alarm darf nicht zu früh und schon gar nicht vom Betreiber zurückgestellt werden. Wird "Akkustik aus" als "Entwarnung" gewertet und sich Menschen zu früh wieder in Gefahrenbereiche begeben, kann das lebensgefährliche Folgen haben. Auch wenn es nervt (das soll es ja!), es gilt generell: "Ist es zu laut, sind Sie zu nah dran!" Erst wenn die Feuerwehr nach Erkundung und Kontrolle zuverlässig Entwarnung geben kann, wird auch der akkustische Alarm ausgestellt. Das folgt oft mit einer "Rückstellung" der Anlage.

Wie verhalte ich mich bei BMA-Alarmen?
Informieren Sie sich bestenfalls zu Beginn eines Aufenthalts in einem neuen Gebäude mittels den Aushang in jedem Stockwerk über das richtige Verhalten im Brandfali ("Brandschutzordnung, Teil A"), bei Unfällen und den konkreten Fluchtweg ("Flucht- und Rettungsplan"). Neben den dortigen Hinweisen folgen Sie bitte in jedem Fall den Anweisungen von Brandschutzbeauftragten des Hauses (idealerweise mit Warnweste gekennzeichnet) und von Einsatzkräften. Bei einer Räumung ihres Gebäudeabschnitts begeben Sie sich entlang des Fluchtwegs zum ausgewiesenen Sammelplatz und bleiben da, bis Sie weitere Anweisungen bekommen.
Haben Sie Hinweise zum Einsatzgeschehen (Brandstelle, Verletzte, hilflose/eingeschlossene/vermisste Personen etc.) melden Sie dies bitte dem Brandschutzbeauftragten, der dies der Feuerwehr weitergibt. Bitte vermeiden Sie es, Brandschutzbeauftragte oder Einsatzkräfte ohne wichtigen Grund mit Informationen oder Kommentaren ("Sie kommen aber früh!", "Wann können wir endlich wieder rein?", "Machen Sie doch mal das Getöse aus!", "Die Drehleiter steht da aber nicht gut!" u.ä. sind übrigens wenig hilfreiche, aber leider Originalkommentare aus BMA-Einsätzen). Die Einsatzkräfte müssen sich mit ihrer Wahrnehmung auf das Einsatzgeschehen und mögliche Menschen in Gefahr, gefährlichen Situationen und unkontrollierten Bränden konzentrieren und nicht auf unmögliche Menschen außer Gefahr mit gefährlichem Mundwerk und unkontrolliertem Mitteilungsbedürfnis ;-).
  

Welche BMA-Einsätze gibt es so?
Wir unterscheiden generell zwischen BMA-Einsätzen, bei denen es tatsächlich ein Brandereignis (vom Schmorbrand bis zum Zimmerbrand) gibt und das durch den automatischen Brandmeldealarm schnell bekämpft werden kann.
Und es gibt die sogenannten "Fehlalarme", bei denen die Feuerwehr nicht in der Brandbekämpfung tätig werden muss.
Die Auslöseursache kann aber unterschiedlich sein, bspw. hat die Anlage zu Recht ausgelöst, da es eine Dampfwolke (Küchendunst, Zigarettenrauch, Dampf beim Öffnen der Spülmaschine, Haarspray, Rauch von einer Maschine oder einem Ofen, Baustellenstaub ...) gab. Natürlich gibt es Fälle, bei denen die Ursache nicht nachvollziehbar ist, der Rauch bereits verzogen ist oder nicht klar ist, ob ggf. ein technischer Defekt vorliegt. Ausnahmefälle sollten böswillige Alarme sein, d.h. bei denen jemand mutwillig die Anlage ausgelöst oder einen Druckknopfmelder betätigt hat (Missbrauch - d.h. ein Auslösen ohne Grund - ist übrigens strafbar).

Ist "Fehlalarm" dann der richtige Begriff?
In allen Fällen wird die Feuerwehr tätig, d.h. sie fährt in jedem Fall auch bei bestätigtem "Fehlalarm" zur Einsatztstelle durch, führt eine Erkundung durch und kontrolliert den entsprechenden Bereich, ggf. sogar mit Wärmebildkamera. Insofern ist "Fehlalarm" eigentlich ein etwas irreführender Begriff, wenn damit interpretiert wird, dass die Feuerwehr vor Ort jedes Mal gar nicht nötig war.

Es gilt, dass die Feuerwehr lieber einmal zuviel und ohne Brandeinsatz kommt als erst dann, wenn erst ein großes, schwer zu bekämpfendes Schadenfeuer entstanden ist und ggf. noch Menschenleben in Gefahr sind. Fehlalarme sind aber auch in sofern nicht "umsonst", dass sie zwar in beschränkter Weise zwar zur Übung, Routine und Ortskenntnis der Menschen im Objekt und der Feuerwehr-Einsatzkräfte beitragen, aber in erster Linie sind das für den Betreiber der BMA kostenpflichtige Einsätze. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind zwar ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung im Einsatz, aber man muss bedenken, dass sie teilweise von der Arbeit zum Einsatz fahren oder nach einem Einsatz in der Nacht am frühen Morgen frisch geduscht zur eigentlichen Arbeit fahren als sei nichts gewesen und die Einsatzmittel (Fahrzeuge, Gerät) ebenfalls Kosten in ihrer Unterhaltung verursachen. Insofern müssen die Betreiber dafür Sorge tragen, dass wiederkehrende Gründe für Fehleinsätze, technische Defekte etc. schnell und nachhaltig behoben werden, um die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Kräfte nicht dauerhaft zu strapazieren.

Den Einsatzkräften ist klar: Die nächste BMA-Alarmierung könnte "echt" sein und ihren vollen Einsatz erfordern. Und so wird jeder Einsatz ernst genommen, bis die Gefahr bekämpft und/oder Entwarnung gegeben werden kann.