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Logo MKK 2020 002Die Coronalage hat sich in der 4. Welle nach den Sommerferien 2021 erneut verschärft und lässt die Inzidenzwerte sprunghaft innerhalb weniger Tage von um die 75 auf 100 und am 1. September 115 ansteigen. Der Main-Kinzig-Kreis hat daher in einer Pressemitteilung am 2. September schärfere Kontaktregeln ab Montag, 6. September 2021 angekündigt und gebeten, dies jetzt schon als eindringliche Empfehlung zu sehen: MKK - Pressemitteilungen

Corona-Zahlen im MKK (und BSS) im Zeitablauf

Hier zum Überblick:

Ab 6. September 2021 sollen im MKK per Allgemeinverfügung gelten:

- Veranstaltungen (inkl. Kultur) -> max. 100 Personen in geschlossenen Räumen, max. 200 Personen im Freien (Genesene & vollständig Geimpfte zählen nicht mit)

- Es gilt die 3-G-Regel für bestimmte Bereiche, d.h. ausschließlich genesene oder geimpfte oder getestete Personen dürfen forgende Bereiche betreten: Gastronomie, Veranstaltungen (Zusammenkünfte, Kultur, Theater, Museen ..., an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) und Sportstätten (Fitness, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen - außer Profi- und Spitzensport). Ebenso gilt dies für körpernahe Dienstleistungen etc.

- Hotels und Campingplätze mit Gemeinschaftseinrichtungen - negativer Coronatest bei Anreise sowie längerem Aufenthalt zweimal wöchentlich (Genesene und Geimpfte haben keine Testpflicht).

- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske ...) in Innenbereichen aller öffentlich zugänglicher Gebäude, bei Großveranstaltungen in Gedrängesituationen und in Warteschlangen. Ebenso im Einzelhandel. Für den Besuch von Geschäften außerhalb der Grundversorgung wir ein Negativtest empfohlen.

Die Regelungen treten am Montag um 0 Uhr in Kraft und können erst zurückgenommen werden, wenn der Wert von 100 fünf Tage in Folge unterschritten ist. Es gilt dabei der vom RKI ermittelte Wert.