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Aufgrund der sich verschärfenden Situation in der Corona-Pandemie hat die Hessische Landesregierung am 19. November 2021 nochmals zu Impfungen und Auffrischungen aufgerufen und auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes folgenden Regelungen getroffen, die ab Donnerstag, 25. November 2021 gelten:

Das gilt jetzt in Hessen: Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen (kinzig.news)

Hessische Landesregierung informiert zu neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts | hessen.de

- 3G-Regel am Arbeitsplatz (Zutritt zur Arbeitsstelle nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete

- 3G-Regel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln

- 3G-Regel bei Zutritt zu medizinischen Einrichtungen (außer Patienten/innen / Bewohner/innen), Schnelltest max. 24 h alt (PCR-Rest max. 48 h)

- für private Treffen: Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene

- Verschärfung der Maskenpflicht: Sitzplätze in Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern, bei entsprechenden Arbeitsplatzsituationen etc. (außer Gastronomie am Sitzplatz)

- FFP2-Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen

- positiv Getestete Geimpfte oder Genesene ohne Symptome können sich nach 5 Tagen Isolation mit (negativem) PCR-Test freitesten lassen

- 3G-Regel an Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen

- bei Veranstaltungen (über 25 Personen) und Kulturbetrieb:

   - in geschlossenen Räumen künftig 2G (bisher 3G+PCR) nur mit Abstand und Maske

   - bei Großveranstaltungen in Innenräumen Genehmigungsvorbehalt ab 1.000 TN (bisher 5.000)

   - bei Volksfesten und andern Veranstaltungen mit hoher Fluktuation künftig Stichprobenüberprüfungen

- 2G-Regel in Innenräume (mit Maske und Abstand) von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dientsleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung wie z.B. Frisöre)

- 2G-Regel in Übernachtungsbetrieben (beruflich bedingt: 3G mit tgl. Tests), inkl. Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder etc.)

- 2G plus tagesaktuellem Test in Innenräumen von Diskotheken und Prostitutionsstätten

- 2G+ Optionsmodell (bspw. für die Gastronomie) in geschlossenen Räumen ohne Maske und Abstand: Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem Schnelltest (dann kann auf Abstand und Maske verzichtet werden)

Gültig spätetsens ab 25. November 2021 (nach Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes)