Aufgrund der sich verschärfenden Situation in der Corona-Pandemie hat die Hessische Landesregierung am 19. November 2021 nochmals zu Impfungen und Auffrischungen aufgerufen und auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes folgenden Regelungen getroffen, die ab Donnerstag, 25. November 2021 gelten:
Das gilt jetzt in Hessen: Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen (kinzig.news)
Hessische Landesregierung informiert zu neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts | hessen.de
- 3G-Regel am Arbeitsplatz (Zutritt zur Arbeitsstelle nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete
- 3G-Regel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- 3G-Regel bei Zutritt zu medizinischen Einrichtungen (außer Patienten/innen / Bewohner/innen), Schnelltest max. 24 h alt (PCR-Rest max. 48 h)
- für private Treffen: Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene
- Verschärfung der Maskenpflicht: Sitzplätze in Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern, bei entsprechenden Arbeitsplatzsituationen etc. (außer Gastronomie am Sitzplatz)
- FFP2-Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen
- positiv Getestete Geimpfte oder Genesene ohne Symptome können sich nach 5 Tagen Isolation mit (negativem) PCR-Test freitesten lassen
- 3G-Regel an Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen
- bei Veranstaltungen (über 25 Personen) und Kulturbetrieb:
- in geschlossenen Räumen künftig 2G (bisher 3G+PCR) nur mit Abstand und Maske
- bei Großveranstaltungen in Innenräumen Genehmigungsvorbehalt ab 1.000 TN (bisher 5.000)
- bei Volksfesten und andern Veranstaltungen mit hoher Fluktuation künftig Stichprobenüberprüfungen
- 2G-Regel in Innenräume (mit Maske und Abstand) von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dientsleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung wie z.B. Frisöre)
- 2G-Regel in Übernachtungsbetrieben (beruflich bedingt: 3G mit tgl. Tests), inkl. Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder etc.)
- 2G plus tagesaktuellem Test in Innenräumen von Diskotheken und Prostitutionsstätten
- 2G+ Optionsmodell (bspw. für die Gastronomie) in geschlossenen Räumen ohne Maske und Abstand: Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem Schnelltest (dann kann auf Abstand und Maske verzichtet werden)
Gültig spätetsens ab 25. November 2021 (nach Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes)