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Die hessische Landesregiertung hat die Corona-Schutzverordnung mit Wirkung zum 16. Dezember 2021 verschärft. Danach gilt:

Quelle: www.hessen.deLandesregierung verschärft Corona-Schutzverordnung | hessen.de 

- Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung: In Bereichen mit 2G Plus-Regelung müssen geboosterte Personen (d.h. nach der Auffrischungsimpfung) KEINEN Test mehr vorlegen. Für Geimpfte (noch nicht aufgefrischt) und Genesene gilt weiterhin die Testpflicht. Ungeimpfte haben keinen Zutritt, auch wenn sie einen gültigen, negativen Test vorlegen.

- Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Ungeimpften: Sobald eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gilt: Kontakt nur eigener Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen bleiben bestehen (z.B. Personen unter 18 Jahren).

Veranstaltungen:

- Im Freien: Großveranstaltungen über 3.000 TN nur noch mit Maske (auch wenn Abstände eingehalten werden)

- In Innenräumen: Bis 250 Plätze voll, weitere Kapazitäten dürfen nur zu einen Viertel genutzt werden. Z.B. Halle mit 450 Plätzen: 250 Plätze voll, von den restlichen 200 Plätzen 25 %, d.h. 50 Plätze, gesamt also: 300 Plätze.

Ausweitung 3G-Regel:

Auch in Einrichtung der stationären Jugendhilfe auch für Besucher 3G. In der Kindertagespflege 3G für das (selbständige) Personal.

Böllerverbot auf belebten öffentlichen Plätzen für Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2). Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen und Knallerbsen bleiben erlaubt. Die entsprechenden, betroffenen Plätze legen die Kommunen fest.

Hotspot-Regelung:

Bei einer Inzidenz von über 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis (bzw. kreisfreie Stadt) gelten folgende Hotspot-Regelungen ab dem nächsten Tag (gültig bis Inzidenz an 5 Tagen hintereinander unter 350):

- Alkoholverbot an belebten Orten

- Maskenpflicht in Fußgängerzonen

- Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie Kultur-, Sport-, Freizeitbereich und Gastronomie sowie touristischen Übernachtungen: drinnen 2G-Plus, draußen 2G.

- Weihnachtsmarkt: 2G-Regel, ggf. Alkoholverbot (Maßgabe der Kommunen)

- ab 3.000 TN bei Veranstaltungen im Freien 2G-Plus-Regel

- private Feiern und Zusammenkünfte: 50 TN drinnen, 200 TN draußen

- Schließung Tanzlokale, Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten

Pressemitteilung vom 14. Dezember 2021: „Wir bitten Sie alle, sich über die Feiertage an die geltenden Regeln zu halten und Abstand, Hygiene und Maske anzuwenden. Bitte lassen Sie sich impfen – egal ob Erstimpfung oder Booster, jede Impfung hilft uns, die Pandemie hinter uns zu lassen!“, sagt Gesundheitsminister Kai Klose, der auf die zahlreichen Impfmöglichkeiten verweist, die in Hessen bestehen – und die auch rege genutzt werden: „Heute haben wir die zehnmillionste Impfung in Hessen seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Ich danke allen Partnern der Impfallianz Hessen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Helferinnen und Helfern von Herzen für diese große Gemeinschaftsleistung“, so Minister Klose weiter.