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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Logo MKK 2020 002Nach der kürzlich  auch im Main-Kinzig-Kreis sprunghaft gestiegenen Inzidenz - nach drei Tagen in Folge über 350 - hat Landrat Thorsten Stolz auf gesetzlicher Grundlage der Coronavirus-Schutzverordnung (vom 13.01.2022) am 13. Januar 2022 verschärfte Regeln angekündigt, die ab Freitag, 14. Januar 2022 gelten.

Hier die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen
- Innen 2G+ und außen 2G bei Veranstaltungen mir mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.), in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen

- Schließung von Prostitutionsstätten 

Details in der Allgemeinverfügung MKK mit Geltung vom 14.01.2022

MKK - Pressemitteilungen

MKK - Erklärung für Offenheit, Transparenz und Solidarität

MKK verschärft Corona-Regeln: Was Ihr jetzt wissen müsst (kinzig.news)

Die Corona-Inzidenz im MKK 2022 seit 01.01.2022:
01.01. - 173,8   |   02.01. - 187,3   |   03.01. - 215,7   |   04.01. - 239,9   |   05.01. - 274,6   |   06.01. - 299,1   |   07.01. - 332,2   |
08.01. - 348,4   |   09.01. - 365,7   |   10.01. - 391,9   |   11.01. - 453      |   12.01. - 485,1   |   13.01. -  493,9   |   14.01. - 579,2
 

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Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises vom 13.01.2022

Inzidenz über 350: Verschärfte Regeln ab Freitag

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13.01.2022. - Der Main-Kinzig-Kreis hat am Donnerstag (13.1.) nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts den dritten Tag in Folge den Schwellenwert von 350 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten. Gemäß der in Hessen geltenden Corona-Gesetzeslage gelten damit ab dem Folgetag, also ab Freitag, verschärfte Schutzregeln. Unter anderem darf an publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen dann kein Alkohol mehr getrunken werden, ebenso muss auf stark frequentierten Straßenbereichen und Fußgängerzonen eine medizinische Maske getragen werden. Die Details zum jeweiligen Geltungsbereich sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen. Sämtliche Hotspot-Regeln hat das Land Hessen in der Coronavirus-Schutzverordnung vorgegeben, die automatisch ab Freitag gelten.

Die wesentlichen Änderungen umfassen diese Punkte:

  • ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
  • eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen „2G+“ (nur für Geimpfte und Genesene, die auch aktuell getestet sind) und draußen „2G“ (nur für Geimpfte und Genesene)
  • die Schließung von Prostitutionsstätten.

Die gesetzliche Grundlage, die Coronavirus-Schutzverordnung, ist auf der Internetseite des Landes Hessen zu finden.

Für Landrat Thorsten Stolz kommt das Überschreiten des 350er-Werts nicht überraschend. „Die Infektionszahlen steigen seit dem Jahreswechsel kontinuierlich wieder an. Am Wochenende hat der Main-Kinzig-Kreis noch knapp unter der Marke von 350 gelegen, mittlerweile liegen wir deutlicher darüber. Insofern sind die eingeleiteten Schritte für unsere Städte und Gemeinden zu erwarten gewesen, die hessenweit im Gleichklang getätigt werden und im Übrigen in benachbarten Kreisen schon länger gelten“, so Stolz. Am Donnerstag lag der Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis laut RKI bei 457 (nach Zahlen des Main-Kinzig-Kreises bei 485). Der Landrat rechnet mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen. „Der Trend geht bundesweit deutlich nach oben und da bildet der Main-Kinzig-Kreis leider keine Ausnahme.“

Der Main-Kinzig-Kreis hatte sich bereits vor Tagen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Ordnungsämtern der Kommunen abgestimmt, um eine Allgemeinverfügung rechtzeitig herausgeben zu können. In dieser Verfügung sind die Straßenzüge benannt, auf denen die zusätzlichen Maßnahmen gelten. Die Kontrollen obliegen der Polizei und den kommunalen Ordnungskräften. Die verschärften Maßnahmen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter der Marke von 350 gelegen hat. So sieht es die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen vor (§27).

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler hofft auf eine möglichst langsame Verbreitungsdynamik. „Wenn wir es weiter schaffen, dass sich die ansteckendere Virusvariante Omikron nicht so rasant verbreitet wie in anderen Teilen der Welt, ist gerade dem Personal in den Krankenhäusern sehr geholfen. Die Kolleginnen und Kollegen leisten seit Monaten einen tollen, aber aufs Äußerste fordernden Job“, erklärt die Erste Kreisbeigeordnete.

Die höchsten Verbreitungsraten hat das Coronavirus derzeit in den jüngeren Generationen, was auch vor dem Wiederbeginn der Schule in dieser Woche schon der Fall war. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in den Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen etwa doppelt so hoch wie im Rest der Bevölkerung. „Das lässt sich nur zum Teil mit der höheren Testfrequenz erklären, die seit dieser Woche durch den Schulstart wieder verlässlich gegeben ist“, sagt Susanne Simmler. Der hohe Anstieg des Inzidenzwerts, der das Infektionsgeschehen der vergangenen Tage beschreibt, habe sich bei den jungen Menschen schon im zu Ende gehenden Jahr gezeigt und über die Ferienzeit fortgesetzt. Daher seien die Werte eher mit der höheren Kontaktfrequenz und Mobilität der jüngeren Altersgruppen zu erklären. In der Gruppe der Menschen über 60 Jahre liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei knapp über 100. „Wichtig ist weiterhin die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Sie können und sollen selbst entscheiden, welche Kontakte derzeit wirklich notwendig sind und welche nicht, und wir bitten hier wirklich um sorgfältiges Abwägen“, so Simmler.

Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises hat bereits am Montag ein Übersteigen des Inzidenzwerts von 350 registriert. Maßgeblich für die Verschärfungen nach geltender Gesetzeslage in Hessen sind jedoch die Zahlen des Robert-Koch-Instituts.

 

Quelle: MKK - Pressemitteilungen