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logo hessenMit Erlass vom 18. Januar 2022 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die seit 22. Dezember 2021 geltenden Einschränkungen für die Feuerwehren im Land Hessen zunächst bis 28. Februar 2022 verlängert. D.h. unverändert, dass auch im Februar die Lehrgänge und Seminare an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) abgesagt werden, keine Kreisausbildung stattfindet und auf Empfehlung auch keine Standortausbildung/Diensttermine inkl. Jugendfeuerwehrtreffen.

Erlass HMdIS zum Feuerwehrdienst vom 18.01.2022
Erlass HMdIS zur Atemschutzausbildung vom 18.01.2022

Bei bei einer ansteigenden Inzidenz von mittlerweile (17.01.2022) rund 650 im Main-Kinzig-Kreis (Frankfurt am Main sogar 1.220) war das zwar abzusehen, belastend und entmutigend ist der weitere "Feuerwehr-Lockdown" aber dennoch.

Ansonsten gelten ergänzend die Regelungen der Dienstanweisung weiter. 

Hier die entsprechende Email von Stadtbrandinspektor Jens Bannert vom 18.01.2022:

 

Sehr geehrte Wehrführer, Stadtjugenfeuerwehrwart, Hintergrunddienst, Fachbereichsleiter,

Leider zeichnet sich im Moment keine Verbesserung der Gesamtsituation ab, was zur Folge hat das die bestehenden Erlasse des "Hessischen Ministeriums des Innern" bis zum 28.02.2022 verlängert wurden.

Das ganze dient zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Leider hat es auch in unseren Reihen in den letzten Wochen "positiv getestete" Corona-Infektionen gegeben. Im allgemeinen sind wir mit den Entscheidungen und Dienstanweisungen sehr gut durch diese Zeit gekommen und die Einsatzbereitschaft war zu keiner Zeit beeinträchtigt. So wollen wir auch die hoffentlich letzte Hürde nehmen und werden vorerst der Empfehlung des Erlasses in Bezug auf den Punkt 3 "Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene" folgen.

Somit ist auch über den 31. Januar hinaus der Ausbildungs- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung sonstiger Präsenzveranstaltungen eingestellt.

Am 01.02 haben wir eine planmäßige virtuelle Wehrführersitzung. In Jener werden wir dieses Thema nochmals gemeinsam abstimmen.

In dem Erlass sind auch einige "Pflichten" festgelegt. Aus meiner Sicht sind es 2 Wesentliche:

Die Dienstanweisungen in Bezug auf Covid 19 sind nach wie vor gültig!

Natürlich werden einige Kapitel wie der "Übungsbetrieb" etc. durch den Erlass überstimmt. Gleiches gilt für die Nutzung des Feuerwehrhauses und des Maskentypes etc.

Ich denke es erklärt sich von selbst das wir in der jetzigen Situation keinem Ortsbeirat, Vereinsring oder ähnlichen Gruppierungen die Feuerwehrhäuser zur Verfügung stellen können.

Aus gegebenen Anlass möchte ich insbesondere auf die Einhaltung der Dienstanweisung in Kurbetrieben, Rehakliniken, Seniorenwohnheimen hinweisen. (Seite #2) Dies dient insbesondere zu Eurem / unserem Schutz.

Zur Sicherheit habe ich die diesbezügliche Dienstanweisung nochmal angehängt.

Final möchte ich nochmals darauf hinweisen das wir (Leitung / Stadtverwaltung) versuchen neben den Dienstanweisungen und Erlassen das Bestmögliche möglich zu machen um auch die Kameradschaft am Leben zu halten. In diesem Sinne möchten wir Euch immer einbinden. Somit ruft uns bitte an wenn Ihr Fragen habt, Ideen oder auch Kritik. Frank S. wird diesbezüglich eine separate Info versenden.

Viele Grüße,

Euer SBI Team