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FF BSS Fahrstunden 2022 012Momentan laufen wieder Fahrerausbildungen für die Große Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge. Am Freitagabend, 3. Juni und Samstagnachmittag, 4. Juni 2022 fanden dazu in Ahl Ausbildungseinheiten statt, die Denis Hartwig (Mernes), Kreisausbilder Maschinisten, kompetent und gut vermittelnd durchführte.

In den ersten Einheiten standen zunächst in der Theorie das Verhalten mit Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr, insbesondere unter Sondersignal, sowie in der Praxis die ausführliche Abfahrtskontrolle auf dem Lehrplan. Am Samstag ging es bereits in die Fahrpraxis und es standen verschiedene Übungen wie das Fahren und Einparken mit Anhänger auf dem Programm.

Aus der Feuerwehr Ahl nehmen derzeit Alexander Amberg, Marius Weber und Marc Peichl an der Vorbereitung für die große Fahrberechtigung teil. Die Fahrstunden finden lokal bei einem vom Kreis bevollmächtigten Ausbilder statt, die Prüfung erfolgt dann auf Kreisebene. 

Die Hessische Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) gibtz es in der Form seit 2012. Sie trägt der Realität Rechnung, dass nach der europäischen Fahrberechtigungsangleichung der Pkw-Führerschein der Klasse B nur noch zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen erlaubt und die Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund gestiegener Einsatzanforderungen immerr schwerer werden. Mit dem "alten" Pkw-Führerschein der Klasse 3 durfte man noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen. Diese Einsatzfahrer (Maschinisten) mit dem "3er-Führerschein" werden perspektivisch immer weniger. Gleichzeitig ist das kleinste "Standard-Einsatzfahrzeug" von 3,5 Tonnen (Tragkraftspritzenfahrzeug) auf 6,5 Tonnen (Tragkraftspritzenfahrzeug - Wasser) gewachsen.

Damit nicht alle Einsatzkräfte einen Lkw-Führerschein (Klasse C, CE) machen müssen und damit die Orts-Feuerwehr dennoch einsatzfähig bleibt, wurde in Hessen die HFbV eingeführt mit der "kleinen Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 4,75 Tonnen und die "große Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen, auch mit Anhänger-Berechtigung möglich, die sogenannten "Feuerwehr-Führerscheine". Voraussetzung dafür ist, dass man zum Führen von Einsatzfahrzeugen geeignet ist, seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen die gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen eines entsprechenden Einsatzfahrzeuges eingewiesen wurde, erfolgreich eine praktische Prüfung absolviert hat, maximal 2 Punkte in Flensburg haben und ein Führungszeugnis vorgelegt wurde. Für die große Fahrberechtigung gilt hier zusätzlich, dass zuvor ein Maschinistenlehrgang absolviert wurde.

Die großen Fahrberechtigungen stehen durch die neuen Fahrzeuge TSF-W mit 6,5 Tonnen also nicht nur in Ahl und Kerbersdorf (Ausbildung läuft), sondern auch in Katholisch-Willenroth und dann auch in Alsberg an. Auch zum Führen des Löschgruppenfahrzeuges (LF 8/6) in Huttengrund ist entweder der alte 3er-Führerschein oder ein Lkw-Führerschein (C) erforderlich oder halt die große Fahrberechtigung. Das gilt momentan auch noch für das LF 8/6 in Mernes. Durch die in Bälde anstehende Ersatzbeschaffung wird das neue Löschgruppenfahrzeug in Mernes über 7,5 Tonnen haben, so dass hier zwingend ein LKW-Führerschein erforderlich sein wird.

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