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Waldbrand Alarmstufe A 2022 07 18 001Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 18. Juli 2022 aufgrund der hohen Waldbrandgefahr die erste von zwei Alarmstufen Waldbrand ausgerufen. Alle Waldbesucher/innen werden um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit gebeten.

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens | umwelt. hessen.de

Mehr in der folgenden Pressemitteilung des Ministeriums: 

GLFI 2022 07 18 002

WBI 2022 07 18 001

Quelle: www.dwd.de

 Hohe Waldbrandgefahr: Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus (kinzig.news)

 

Waldbrand Alarmstufe A 2022 07 18 001

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.

Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

 

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Alarmstufen Waldbrand:

Je nach Witterungslage werden von der Forstabteilung des zuständigen Ministeriums folgende Alarmstufen ausgelöst und aufgehoben:

zu veranlassende Maßnahmen

Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr)

- Sicherstellung der techn. Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)

- Information der Bevölkerung

- verstärkte Überwachung der Waldgebiete

- Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen und Katastrophenschutzbehörden

- Information der nicht betreuten Forstbetriebe über 100 ha

- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang nach § 8 Abs. 2 HWaldG (untere Forstbehörde)

- Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete X durch die Polizei-Fliegerstaffel

Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr)

- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen im Wald und in gefährlicher Nähe zum Wald nach § 8 Abs. 2 HWaldG (untere Forstbehörde)

- Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften

- Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit den Brandschutzdienststellen und Katastrophenschutzbehörden

- Sperrung von Waldflächen und Wegen nach § 16 Abs. 3 HWaldG (untere Forstbehörde)

Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen. Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.