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FF BSS HFBV Pruefung 2022 009Nach den Pflichtfahrstunden mit dem feuerwehrinternen Fahrlehrer Denis Hartwig (Mernes) stand am Samstag, 13. August 2022 endlich die Fahrprüfung  für zwei Feuerwehrkameraden an.

Um es vorweg zu nehmen: Herzlichen Glückwunsch, Alexander Amberg und Marius Weber aus der Feuerwehr Ahl haben die große Fahrberechtigung, auch "Feuerwehrführerschein" genannt, nach der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFBV) bestanden und dürfen nun Fahrzeuge bis 7,5 kg Tonnen führen, so wie das "früher" auch mit dem 3er-Führerschein möglich war. 

Unter dem wachsamen Auge das Prüfers Harald Hellenbrandt (Gemeindebrandinspektor Freigericht), mussten die beiden Absolventen zunächst die Abfahrtskontrolle durchführen. Auf der anschließenden ca. 2 stündigen Fahrt musste jeder abwechselnd sein Können unter Beweis stellen. In einem Mix aus Autobahn- und Überlandfahrt standen auch enge Ortsdurchfahrten auf dem Programm. Ein weiterer Bestandteil der Abnahme war das rückwärts versetzte Einparken mit dem Bootsanhänger. Trotz der hochsommerlichen Temperaturen kamen beide nicht ins Schwitzen. Der Prüfer Harald Hellenbrandt war mit der Leistung der beiden sehr zufrieden und überreichte im Feuerwehrhaus Ahl beiden ihre Fahrberechtigung. Zu den ersten Gratulanten zählte neben dem Unterweiser Denis Hartwig auch unser Stadtbrandinspektor Jens Bannert sowie die Kameraden Johannes Amberg und Marc Peichl.

Nötig wurde die länderspezifische Regelung nach der europäischen Führerscheinangleichung und die Gesamtmassenbeschränkung bei Pkw-Führerscheinen (Klasse B) auf unter 3,5 Tonnen. Damit hatten gleichsam alle Freiwillige Feuerwehren, die Einsatzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hatten, also insbesondere die TSF-W und LF 8/6, ein Problem, das mit der Fahrberechtigung bis 7,5 t für Einsatzfahrzeuge gelöst wurde.

Dazu sind aber ein regulärer Antrag über die Führerscheinstelle mit den üblichen (ärztlichen) Bestätigungen notwendig und auch vorgeschriebene Fahrstunden und zum Abschluss die Prüfung.

Die Fahrstunden leitete Kreisausbilder Maschinisten Denis Hartwig (Feuerwehr Mernes) und die Prüfung übernahm Harald Hellenbrandt, Gemeindebrandinspektor Freigericht für den Kreis. Die Fahrlehrer und Prüfer müssen zuvor vom Main-Kinzig-Kreis bestätigt werden und die Regularien sind natürlich einzuhalten. Schließlich geht es bei einer Fahrerlaubnis auch immer um die Sicherheit, der Fahrer, der Mannschaft und aller im Straßenverkehr oder "in die Quere" kommen könnten.

Folgende Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet haben zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen dürfen entweder nur mit dem alten 3er-Führerschein, dem Lkw-Führerschein (ehem. 2er, jetzt Klasse C) oder eben der großen Fahrtberechtigung nach HFBV geführt werden:

TSF-W in den Feuerwehren Ahl, Katholisch-Willenroth und Kerbersdorf, ca. in 2024 auch Alsberg.

LF 8/6 in den Feuerwehren Huttengrund und Mernes.

GW-L in der Feuerwehr Bad Soden.

Zu den "unproblematischen" Fahrzeugen, die mit der Klasse B gefahren werden dürfen gehören der ELW 1 (in Bad Soden), alle fünf MTW (Ahl, Bad Soden, Huttengrund, Mernes, Salmünster) und das derzeit noch letzte verbliebene Einhorn, äh TSF in Alsberg mit 3,5 t.

Für folgende Fahrzeuge der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster wird eine Fahrberechtigung der Klasse C (Lkw-Führerschein) benötigt: LF 10/6 Salmünster, HLF 10/6 Huttengrund, LF 20/16 Bad Soden, TLF 16/25 Salmünster, DLK 23/12 Bad Soden, RW 1 Salmünster.

Allen eine gute und sichere Fahrt!

Infos/Text und Fotos (in Kürze): Denis Hartwig (Feuerwehr Bad Soden-Salmünster, herzlichen Dank)

 

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