Die erste Terminoption für die jährliche Pflichtunterweisung für Atemschutzgeräteträger/innen nach FwDV 7 fand am Freitagabend, 7. Februar 2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus Salmünster statt. Die zweite Terminoption für AGTler aus Bad Soden-Salmünster gibt es am Mittwoch, 19. Februar 2025 um 20:00 Uhr in Bad Soden.
Stadtbrandinspektor Jens Bannert führte durch das Programm und bediente die Technik. Wehrführer Ralf Schlegelmilch begrüßte als Hausherr.
Als Referent stellte Kreisausbilder Atemschutz und Fachbereichsleiter Andreas Salomon, die neuesten Erkenntnisse zu Unfallverhütung, Schutzausrüstung, Einsatztaktik und Hygienekonzept bei Atemschutzeinsätzen vor. Neu ist die "Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr", die der G26.3-Untersuchung nachfolgt. Diese ist für den Atemschutzgeräteträger-Lehrgang drei Monate gültig und kann in diesem Zeitraum auf 12 Monate verlängert werden, wenn eine "Einführung in die Tätigkeiten mit Atemschutz" vor Ort durchgeführt und bescheinigt wurde.
Marcel Kloberdanz vom Team Wechselkleidung erklärte nochmals Details zum Hygienekonzept "klein".
An der zweistündigen Atemschutzunterweisung nahmen etwa 45 aktive und künftige Atemschutzgeräteträger/innen ebenso teil wie interessierte Einsatz- und Führungskräfte aus den Feuerwehren Ahl, Alsberg, Bad Soden, Huttengrund, Katholisch-Willenroth, Kerbersdorf, Mernes und Salmünster, 33 in Präsenz und 12 online.























