Logo

Herzlich willkommen 2022 001

Rueckenschild Feuerwehr Ahl
Rueckenschild Feuerwehr Alsberg
Rueckenschild Feuerwehr Bad Soden
Rueckenschild Feuerwehr Huttengrund
Rueckenschild Feuerwehr Katholisch Willenroth
Rueckenschild Feuerwehr Kerbersdorf
Rueckenschild Feuerwehr Mernes
Rueckenschild Feuerwehr Salmuenster

 www.feuerwehr-bss.de      N O T R U F   1 1 2 

Trennstrich blau 2020 001

Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 005Im Hilfeleistungszentrum (HLZ) des Main-Kinzig-Kreises in Freigericht-Somborn fand am Montagabend, 17. März 2025 eine Dienstversammlung für die Wehrführer im Kreisgebiet statt. Daran nahmen auch einige Wehrführer und Stellvertreter aus Bad Soden-Salmünster (Ahl, Bad Soden, Huttengrund) teil.

Inhaltlich ging es im HLZ um Neuigkeiten und bekannte Themen. 

Daniel Alt vom Brand- und Katastrophenschutz des Main-Kinzig-Kreises stellte die Schwerpunkte rund um die Einsatzplanung vor. Kreisbrandinspektor Markus Busanni erläuterte weitere aktuelle Themen, bevor die Verantwortlichen aus den Stadt- und Gemeindebrandinspektionen die Arbeit der AG Standortausbildung mit einigen Unterarbeitsgruppen vorstellten: So wurden Rahmenempfehlungen erarbeitet für die Bereiche Standortausbildung, Zweitfeuerwehr, Atemschutz-Tauglichkeit, Lehrgangswesen und das Verhältnis Feuerwehr - Arbeitgeber.

Stadtbrandinspektor Jens Bannert (Bad Soden-Salmünster) stellte die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe "Atemschutz-Tauglichkeit" vor.

Einsatzkräfte müssten laut HBKG mindestens 40 Unterrichtsstunden (30 Zeitstunden) im Jahr Ausbildung am Standort erbringen (bei einer Zweitfeuerwehr werden mind. 15 h empfohlen), um den Anforderungen des Einsatzdienstes gerecht zu werden, Mannschaft, Fahrzeuge und Gerät am Standort zu kennen und auch um sicher arbeiten zu können (Unfallverhütung).

Die Regelungen für die Anmeldung zum Atemschutzgeräteträger-Lehrgang wurden in diesem Jahr nochmal konkretisiert:

1. Erstvorsorgeuntersuchung (inkl. Eignung) G 26.3 - diese ist für die Lehrgangsanmeldung nur 3 Monate gültig

2. Einführung in die Tätigkeiten mit Atemschutz auf Stadtebene - empfohlen gleich nach der G 26.3, aber auf jeden Fall zwingend innerhalb 3 Monaten!
    (die Bescheinigung über die Einführung bewirkt eine Verlängerung der Gültigkeit der G 26.3 für die Lehrgangsanmeldung auf 12 Monate!)

3. Anmeldung zum AGT-Lehrgang mit den hochgeladenen Anlagen G26.3 und Bescheinigung AGT-Einführung
(es genügt ausdrücklich NICHT mehr, diese bis zum Anmeldeschluss nachzureichen)   
 

Aus Bad Soden-Salmünster nahmen ansonsten an der WF-Dienstversammlung I-2025 teil:
Wehrführer Kai Kaufmann und Stv. Wehrführer Jens Schuch (FF Huttengrund), 
Wehrführer Andreas Salomon (FF Bad Soden), Wehrführer Frank Seidl und Stv. Wehrführer Marcel Kloberdanz (FF Ahl). Vertreter aus Kerbersdorf und Mernes mussten krankheitsbedingt kurzfristig absagen.

Die Veranstaltung dauerte von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr. 

 

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 001

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 002

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 003

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 004

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 005

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 006

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 007

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 008

2025 03 17 WF Dienstversammlung Somborn 2025 009