Von Freitag, 6. Februar bis Samstag, 7. Februar 2026 fand das 2-tägige Fachseminar des Main-Kinzig-Kreises für Stadt und Gemeindebrandinspektoren in Oberaula im Landkreis Hesfeld-Rotenburg statt. Aus Bad Soden-Salmünster nahmen der 2. Stv. Stadtbrandinspektor Frank Seidl und Kreisbrandmeister Markus Felber teil.
Nach der Begrüßung durch Kreisbrandinspektor Markus Busanni, berichtete der Amtsleiter des Amtes für Gesundheit und Gefahrenabwehr (Amt 57), Dr. Wolfgang Lenz, vom letzten Jahr und aktuellen Themen. Das Krisenmanagement auf kommunaler Ebene stand im Vordergrund. Hierzu gab es in 2025 einen Austausch mit den Ordungsbereichen der Städte und Gemeinden sowie eine Übung auf Kreisebene. Der Austasuch soll 2026 fortgeführt werden und es soll einen Multiplikatorenworkshop, koordiniert vom Kreis - aber mit den Stadtverantwortliche für Krisenmanagement (Leitung Verwaltungsstab).
Vorgestellt wurde neu Robin Alt im Amt 57, der die Stelle des ausgeschiedenen Jürgen Seitz zum März 2026 übernimmt.
Sachgebietsleiter Reiner Kaul berichtete, dass die Zentrale Leitstelle nach Erweiterung am 27. Januar 2025 offiziell in Betrieb ging und eingeweiht wurde: MKK und Gelnhausen: Neue Leitstelle für Notrufe offiziell eröffnet
Ausführlich besprochen wurde das Projekt Schnittstelle Einsatzleitsystem.
Daniel Alt stellte die Rahmenempfehlungen Einsatzleitung MKK/HU vor, die eine Arbeitsgruppe mit Feuerwehr und Rettungsdienst nach HBKG und HRDG erstellt hat. Als gemeinsame Grundlage wird diese in Kürze versandt.
Referenten des Technischen Prüfdienstes, beauftragt durch die Unfallkasse Hessen, stellten ihre Arbeit vor und berichtete sowohl vom vergangenen Prüfungsjahr (DGUV 305-002) als auch informativ zum bevorstehenden Prüftermin in den Feuerwehrhäuseren inkl. Fahrzeuge und Geräte sowie u.a. der ortsfesten elektischen Anlagen. Die Prüfberichte werden über die eRevision auf Civento (ekom21) erstellt. Prüfungstermine in Bad Soden-Salmünster sind am 7. und 8. April 2026.
Fristen zur Behebung: unverzüglich - Sofort ohne schuldhafte Verzögerung. kurzfristig - spät. nach einem Jahr, mittelfristig - bei nächsten Maßnahmen.
Sebastian Ackermann als Referent der Unfallkasse Hessen erklärte, dass wir in 2025 über 300 meldepflichtige (länger als 3 Tage krankgeschrieben) und über 700 nicht meldepflichtige Verletzte, sehr oft bei Übungen. Daher hier auch der Appell, auf die Sicherheit zu achten.
Er stellte auch das Konzept des kürzlich erstellten Musterfeuerwehrhaus vor, das insbesondere kleinere bis mittlere Feuerwehren von 1 bis 4 Fahrzeughallen (Stellplätze) abbildet. Es ist nach oben skalierbar und generell veränderbar, d.h. es ist eine erste Mustervorlage/FAQ für Planer/Architekten und Entscheider vor Ort, um eine erste Grundlage nutzen zu können.
Sensibilisiert wurde für Unfallverhütung in bestimmten Übungs- und Einsatzlagen, insbesondere auch im Umgang mit der Motorkettensäge, bei der ein Einsatzgrund nach Aussage des Kreisbrandinspektors im Prinzip nur bei Menschenleben in Gefahr (z.B. Baum auf Person / auf Auto mit verletzter Person) liegt.
Für die Nachversorgung nach schweren (Arbeits)unfällen gibt es die PEN - Psychologische Einsatznachsorge der UKH.
Ansonsten machte der Referent Werbung für den Newsletter der UKH und machte auf den freiwilligen, kostenfreien Versicherungsschutz für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Feuerwehr-Fördervereine aufmerksam sowie einen Austauschtermin für Gerätewarte, der diesmal bei uns in Bad Soden stattfindet (aber wohl schon voll sein soll).
Weitere Infos: https://www.ukh.de/
Zum "Feuerwehrrecht" referierte Rechtsanwalt Dr. Markus Cordt, selbst Feuerwehrmann aus der Wetterau. Ein Bereich war die Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Zusammengefasst hat ein Geschädigter Schadensersatzanspruch schon bei fahrlässigem Handeln - in Amtshaftung gegenüber der Körperschaft, für die derjenige tätig war, d.h. hier die Stadt/Gemeinde. Diese kann ihren Schadenersatz gegenüber des Verursachers (Feuerwehr-Einsatzkraft, Führungskraft ...) geltend machen, wenn dieser grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat. Ab 2018 reicht jedoch Fahrlässigkeit schon aus, d.h. theoretisch ist der Rückgriff einfacher (also keine Haftungsprivileg mehr), es hat sich in der Praxis aber nichts verändert. Bei nicht amtlichen Handlungen, d.h. z.B. Entfernen eines umgestürzten Baumes auf einem Privatgrundstückes (es besteht keine Gefahr mehr), greift das Amtshaftungsprivileg nicht, sondern jeder ist zivilrechtlich haftbar.
Davon unabhängig ist die strafrechtliche Verfolgung, bei der keine Amtsübernahme der Verantwortung entsteht.
Mehr Infos dazu unter www.feuerwehrrecht.de.
Zum Abschluss am Samstagnachmittag berichtete Manuel Acker über die aktuellen Regelungen zur Ausbildung auf Kreisebene (Tragbare Leitern): Beim TM 1 und TM 2 steht der Umgang und das Stellen und das Besteigen der 4-teiligen Steckleiter, beim TM 2 wird der Umgang und das Stellen der Schiebleiter geübt (Besteigen möglich, nicht verpflichtend). Beim Truppführer-Lehrgang wird nicht nur nur das Besteigen der Steckleiter vorausgesetzt, sondern auch das Besteigen der 3-teiligen Schiebleiter durchgeführt.
Für den Kreisfeuerwehrverband Main-Kinzig informierten Ralf Seipel und Vorsitzender Werner Beier über Aktuelles, insbesondere zur vorgesehen Satzungsänderung, in der die Zusammensetzung des Vorstands neu regelt (neu: Stv. Geschäftsführer, 2 Stv. Vorsitzende aus den UV, Beisitzer etc.).






























